Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir die Rahmenbedingungen klären, und um über Ihr Anliegen zu sprechen und herauszufinden, wie ich Sie begleiten kann.
Das Honorar pro Einheit beträgt 120 Euro.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Symptomatik (F-Diagnose) kann die Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für eine klinisch-psychologische Behandlung gewähren.
ÖKG Kostenzuschuss ca. 35 Euro
SVS und BVAEB Kostenzuschuss ca. 50 Euro
Für Kinder und Jugendliche kann zusätzlich zum Kostenzuschuss der Sozialversicherung eine Förderung mit ca. 35 Euro pro Einheit beantragt werden.
Für weitere Informationen oder Terminvereinbarungen können Sie mich gerne unter 0680/155 24 27 oder per E-Mail kontaktieren.